Sebastian PrentkiNebenkostenabrechnungen für private Vermieter · Immobilienfachwirt
Für private Vermieter mit 1–6 Wohnungen

Ihre Nebenkosten­abrechnung. Komplett erledigt, bevor die Frist Sie erledigt.

Sie schicken mir Ihre Belege — ich liefere die fertige, formsichere Betriebskostenabrechnung für jeden Mieter. Mit allen Pflichtangaben nach § 556 BGB, § 35a-Bescheinigung und Begleitschreiben. Zum Festpreis, ohne Software-Abo, ohne Einarbeitung.

Platz für die Abrechnungssaison sichern Musterabrechnung ansehen
Tage bis zum 31.12.2026 — dann muss die Abrechnung für 2025 Ihren Mietern zugegangen sein. Danach verfällt jede Nachzahlung. Ersatzlos.

So einfach läuft es ab

Belege einreichen

Sie erhalten eine Checkliste und einen kurzen Erfassungsbogen. Scan oder Handyfoto genügt — per E-Mail oder Upload-Link.

Ich rechne und prüfe

Tagesgenaue Verteilung, Mieterwechsel, Leerstand, Heizkosten aus der Messdienst-Abrechnung — inklusive 16-Punkte-Prüfung vor Auslieferung.

Fertig zum Versand

Sie erhalten je Mieter die fertige Abrechnung als PDF, mit Begleitschreiben und § 35a-Bescheinigung. Sie müssen nur noch zustellen.

Festpreis. Keine versteckten Kosten.

Erste Wohneinheit eines Objekts89 €
Jede weitere Einheit im selben Haus49 €
Beispiel: Zweifamilienhaus, komplett138 €

Wer dahinter steht

Mein Name ist Sebastian Prentki, gelernter Immobilienkaufmann sowie geprüfter Immobilienfachwirt mit Praxiserfahrung in der Immobilienwirtschaft. Keine anonyme Software, kein Callcenter — Sie schreiben mir, ich antworte. Rechtsberatung biete ich bewusst nicht an; bei juristischen Streitfragen verweise ich an Fachanwalt oder Haus & Grund.

→ Musterabrechnung als PDF ansehen

Gut zu wissenIch nehme zur Abrechnungssaison bewusst nur eine begrenzte Zahl von Vermietern an — damit jede Abrechnung die Sorgfalt bekommt, die sie braucht.

Unverbindlich Platz sichern

Die Abrechnungssaison beginnt im Oktober. Tragen Sie sich jetzt ein — Sie erhalten sofort den kostenlosen Leitfaden „Die 7 teuersten Fehler in der Nebenkostenabrechnung" und zum Saisonstart Ihr persönliches Angebot. Unverbindlich, jederzeit abbestellbar.

Ihre Daten werden ausschließlich für die Warteliste und den Versand des Leitfadens verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31.12.2026 — und zwar zugegangen, nicht abgeschickt. Danach verfällt Ihre Nachforderung.

Was ist mit Heizkosten und CO2-Aufteilung?

Heiz- und Warmwasserkosten übernehme ich aus der Abrechnung Ihres Messdienstleisters (ista, Techem, Brunata, Minol) — inklusive Prüfung, ob der CO2-Vermieteranteil nach dem Stufenmodell berücksichtigt ist.

Funktioniert das auch bei Mieterwechsel oder Leerstand?

Ja — genau dafür ist mein Rechenwerk gebaut. Mieterwechsel werden tagesgenau aufgeteilt, Leerstandsanteile korrekt Ihnen als Vermieter zugeordnet, damit kein Mieter zu viel zahlt und keine Abrechnung angreifbar wird.

Machen Sie auch Rechtsberatung?

Nein, bewusst nicht. Ich erstelle Ihre Abrechnung als kaufmännische Dienstleistung. Bei rechtlichen Streitfragen — etwa einem begründeten Widerspruch — verweise ich Sie an einen Fachanwalt für Mietrecht oder Haus & Grund.